Wenn meine Mutter mich zusätzlich zu sich selbst im Grundbuch meines Elternhauses eintragen lässt, sie aber selbst darin wohnen bleibt und ich dort nicht wohne bzw. wieder einziehe, ist dann auch die energetische Sanierung verpflichtend? Meine Mutter bewohnt das Haus seit 1973. Und an wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Beratung zur Förderung einer Sanierung benötige?
Eine Sanierung ist in der Regel nur dann verpflichtend, wenn Sie ohnehin Maßnahmen an der Wärme umschließenden Gebäudehülle ausführen. Ausnahmen bestehen für die Dämmung der obersten Geschossdecke und den Austausch 30 Jahre alter Heizungen, die nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Bei Letzteren handelt es sich um Nachrüstpflichten. Von diesen ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Wohneinheit davon schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben. Bei der geplanten Änderung des Grundbuchs kommen die Nachrüstpflichten also nicht zum Tragen, sofern Ihre Mutter weiterhin Mit-Eigentümerin bleibt.
Planen Sie eine energetische Sanierung, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Ansprechpartner finden Sie dazu in unserer Energie-Experten-Datenbank. Denken Sie auch daran, rechtzeitig Fördermittel für die Sanierung zu beantragen. In den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das funktioniert.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.