Ich möchte meiner Tochter mein Haus überschreiben. Das Haus wurde 1980 gekauft und seitdem wohne ich darin (mein Mann ist verstorben). Das Haus ist ein 1-Geschosser und hat ein Flachdach. Die Heizung wurde 2015 erneuert (Brennwerttherme). Muss meine Tochter nach der Übertragung des Hauses energetisch sanieren? Ein Nießbrauch wird für mich auf Lebenszeit eingetragen.
Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre in unbeheizten Bereichen und die Dämmung der obersten Geschossdecke betreffen. Die Heizung wurde bereits ersetzt. Rohre in unbeheizten Bereichen gibt es in Ihrem Fall vermutlich nicht und die Dämmung der obersten Geschossdecke ist nur nötig, wenn eine von oben frei zugängliche Decke im unbeheizten Dachraum vorhanden ist und weder die Decke noch das Dach die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Für Letzteren genügen bereits einige wenige Zentimeter Dämmung.
Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und zeigt auf, welche Maßnahmen nötig und welche ratsam wären. Ansprechpartner aus Ihrer Nähe finden Sie dabei in unserer Energieberater-Datenbank.