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Expertenrat

Ich bekomme ein Haus überschrieben. Treten dadurch Sanierungspflichten in Kraft?

Frage von Romina S. am 03.07.2024 

Mein Papa erwägt, mein Elternhaus an mich notariell zu verschenken. Das Haus stammt aus den 20ern, wurde im März 2001 gekauft und saniert (Strom, Wasserleitungen, neue Fenster/Haustür, neue Bäder, Wände, Decken, Böden, neuer Kanalanschluss und Ölheizung ern. In 2007). Seit Dezember 2001 bin ich/wir hier in diesem Haus auch gemeldet. Ich wohne seitdem durchgängig als Hauptwohnsitz in diesem Haus, hatte nur zwischenzeitlich für Ausbildungszwecke einen zusätzlichen 2. Wohnsitz in einer anderen Stadt. Bin ich auch von der Sanierungspflicht betroffen, immerhin wohne ich seit Dezember 2001 durchgängig im Haus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine grundlegende Sanierungspflicht gibt es nicht. Unter Umständen sind aber einige Maßnahmen am Haus zu erledigen. Das betrifft etwa die Dämmung von Rohrleitungen in nicht beheizten Bereichen, die Dämmung des Dachbodens, wenn die Decke frei zugänglich ist und diese oder das Dach selbst gänzlich ungedämmt sind. Außerdem müssen Sie die Heizung tauschen, wenn diese 30 Jahre alt ist und bisher nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Ausnahmen bestehen, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses eine Wohnung darin am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat.

Weiterhin treten Sanierungspflichten erst in Kraft, wenn Sie Maßnahmen an den entsprechenden Bauteilen durchführen. Also zum Beispiel dann, wenn Sie die Fenster tauschen, das Dach erneuern oder den Fassadenputz abschlagen und neu aufbringen.

Durch die genannten Maßnahmen gehen wir davon aus, dass im konkreten Fall keine Austauschpflicht der Heizung besteht. Ob die anderen Maßnahmen erfolgen müssen, kann ein Energieberater aus Ihrer Region beurteilen. Wenn das so ist, wären diese allerdings einfach und kostengünstig auch selbst umsetzbar.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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