Ich habe 3/8 meines Elternhauses geerbt. Meine Mutter hat demnach 5/8, lebt seit den 60er in dem Haus. Bin ich nach Gebäudeenergiegesetz sanierungspflichtig?
In diesem Fall dürfte der Bestandsschutz greifen. Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind Nachrüstpflichten wie Heizungstausch oder Dachbodendämmung erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Dieser hat dann zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. Aller Voraussicht nach müssen Sie also nichts weiter unternehmen, da Ihre Mutter als Eigentümerin die Anforderungen des Ausnahme-Tatbestands erfüllt. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie nach individueller Prüfung von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.
Wichtig zu wissen: Andere Sanierungspflichten sind davon nicht betroffen. So müssen Sie nach wie vor die GEG-Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen, wenn Sie Außenbauteile ersetzen, hinzubauen oder wesentlich verändern.