Trittschalldämmung unter unserer Eigentumswohnung nicht vorhanden. Eigentümer weigert sich!!!!
Da bauliche Eingriffe wie eine nachträgliche Trittschalldämmung für den Eigentümer unter Ihrer Wohnung nicht infrage zu kommen scheinen, können Sie höchstens noch versuchen, Ihren Schallschutz mit weniger aufwendigen Maßnahmen selbst zu verbessern: Eine relativ unkomplizierte Maßnahme für einen guten Schallschutz ist, den Raum mit weichen Materialien wie Teppichen und Vorhängen auszustatten. Locker hängende Stoffe nehmen Schallwellen auf, besonders wirkungsvoll sind voluminöse Gewebe mit strukturiertem Design. Außerdem gilt: Plissees haben eine größere Oberfläche, an der Schallwellen absorbiert werden können, als Rollos oder Flächenvorhänge. Und auch mit der Wahl der richtigen Polstermöbel kann man für Ruhe im Haus sorgen - textilbezogene Sessel, Liegen und Sofas sind ebenso wie Teppiche 1a Schallabsorber. Vielleicht kommt Ihnen hier der Eigentümer der unteren Wohnung auch etwas entgegen mit der einen oder anderen Anschaffung wie zum Beispiel Teppichen in kritischen Bereichen.