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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für den Austausch der Scheiben in den bestehenden Fenstern?

Frage von M. E. am 13.09.2024 

Bei der selbst genutzten Wohnung mit weitgehender Festverglasung sollen nur die 30 Jahre alten Scheiben (U-Wert 3,7) durch neue Scheiben-U-Wert 1,1 getauscht werden. Ist das unter §35c EStG förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie einen U-Wert der neuen Fenster von 1,3 W/m²K erreichen. Bei den gewählten Scheiben ist das mit gut isolierenden Rahmen möglich. Eine Bestätigung benötigen Sie von Ihrem Fensterbauer oder von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Erfüllen Sie die Vorgabe nicht, können Sie zumindest den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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