Bei der selbst genutzten Wohnung mit weitgehender Festverglasung sollen nur die 30 Jahre alten Scheiben (U-Wert 3,7) durch neue Scheiben-U-Wert 1,1 getauscht werden. Ist das unter §35c EStG förderfähig?
Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie einen U-Wert der neuen Fenster von 1,3 W/m²K erreichen. Bei den gewählten Scheiben ist das mit gut isolierenden Rahmen möglich. Eine Bestätigung benötigen Sie von Ihrem Fensterbauer oder von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
Erfüllen Sie die Vorgabe nicht, können Sie zumindest den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.