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Expertenrat

Kurz nach dem Einzug in unsere neue Wohnung schimmelt es. Was können wir nun unternehmen?

Frage von Kathrin D. am 18.11.2019 

In unserer Wohnung ist innerhalb von wenigen Tagen Schimmelbefall in unteren Zimmerecken an der Außenwand und um die Halterung eines abmontierten Heizkörpers aufgetaucht. Außerdem ist der Boden entlang der Außenwand stellenweise feucht.

Unser Vermieter hat das Haus vor nicht allzu langer Zeit erworben und renoviert. Wir bewohnen die Wohnung seit April und haben bereits 6 Wochen nach Einzug einige Mängel angemahnt, die auf feuchte Wände hindeuten (Farbe blättert von der betroffenen Wand und von der Decke, die angeklebten Stoßleisten lösten sich bereits nach 4 Wochen von den Wänden). Trotz mehrmaligem Nachfragen hat unser Vermieter nichts unternommen. Nun bezichtigt er uns ohne Kenntnis der Situation vor Ort des falschen Lüftens und Heizens.

Wir lüften jedoch (vertragsgemäß) mind. 3-mal am Tag für mind. 10 Minuten. Die Temperatur beträgt beinahe konstant 20 °C tagsüber und fällt im Laufe der Nacht auf ca. 17° ab. Die Luftfeuchtigkeit in den Räumen liegt tagsüber bei ca. 55-57 %, am Morgen bei ca. 60-62 % (von unserer Wetterstation gemessen, daher nur ungefähre Angaben).

Da wir darauf bestanden haben, schickt er uns jetzt einen Fachmann vorbei. Dieser wurde ihm vom Makler, der ihm das Haus vermittelt hat, empfohlen. Aufgrund der vorliegenden Situation sind wir jedoch sehr misstrauisch. Ich habe bei meinen Recherchen gelesen, dass ein Schimmelgutachten komplett von der Miete abgezogen werden kann. Gilt dies auch, wenn wir unsererseits einen Schimmelgutachter für eine Zweitmeinung bestellen? Oder sollen wir lieber darauf bestehen, dass die Expertise von Anfang von einem Gutachter erfolgt, den wir auswählen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne bauliche Mängel sollte es bei dem von Ihnen beschriebenen Verhalten (Lüften und Heizen) eigentlich nicht zu Schimmel kommen. Vor allem nicht in der kurzen Zeit. Aus der Ferne können wir den Sachverhalt leider nicht einschätzen. 


Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Experten für Mietrecht. Diesen finden Sie zum Beispiel im örtlichen Mieterschutzverein. Die Berater haben viel Erfahrung in ähnlichen Situationen und betreuen Sie rechtssicher. Eine initiale Vor-Ort-Beratung bekommen Sie darüber hinaus auch von den Experten der Verbraucherzentrale. Diese Begutachten die Probleme vor Ort. Dank staatlicher Förderung fallen dabei Kosten von nur 30 Euro an.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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