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Expertenrat

Wir lüften, heizen und haben die Möbel weit von der Wand entfernt aufgestellt. Dennoch entsteht Schimmel. Wie weisen wir dem Vermieter nach, dass wir keine Schuld tragen?

Frage von Thomas M. am 19.05.2025 

Auf Ihrer Website raten Sie nachvollziehbarerweise davon ab, Möbel an Außenwänden zu platzieren, da sich dort verstärkt Feuchtigkeit sammeln kann. Wir möchten uns dennoch mit einer Rückfrage an Sie wenden, da wir in unserer Wohnung mit einer besonderen Problemlage konfrontiert sind – und die rechtliche Perspektive an dieser Stelle eine wichtige Rolle spielt.

Wir wohnen seit 2011 in einer Mietwohnung (Baujahr 1928, Erdgeschoss) in Hannover. Seit Beginn kommt es immer wieder zu Schimmelbefall – überwiegend an den Außenwänden, aber inzwischen auch an einigen Innenwänden, meist oberhalb der Fußleisten. Im Oktober haben wir die gesamte Wohnung renoviert und alle betroffenen Stellen beseitigt – dennoch tritt der Schimmel erneut auf.

Die Raumaufteilung erlaubt es nicht, die Möbel ausschließlich an Innenwänden zu platzieren – diese sind zum Großteil durch Türen unterbrochen. Unsere Möbel stehen 20 bis 30 cm von den Außenwänden entfernt, dennoch schimmelt es erneut.

Wir lüften regelmäßig (Stoßlüftung, Querlüftung), heizen alle Räume konstant und dokumentieren dies derzeit auch durch digitale Hygrometer mit Datenaufzeichnung sowie ein schriftliches Lüftungsprotokoll. Nachbarn können unser Lüftungsverhalten bezeugen.

Unser Vermieter lehnt eine bauliche Verantwortung ab und beruft sich auf ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, das uns pauschal Fehlverhalten unterstellt. Dabei hat er in all den Jahren lediglich eine Abluftbohrung für die Küche und vor über zehn Jahren eine Spezialbeschichtung an einer Wand der Speisekammer anbringen lassen – der Schimmel tritt heute an einer anderen Wand der Speisekammer erneut auf.

Unsere Fragen:
Wie bewerten Sie in solchen Fällen den Abstand von Möbeln zu Außenwänden – insbesondere, wenn baulich kaum Alternativen bestehen?

Uns ist bewusst, dass Ihr Hinweis bauphysikalisch sinnvoll ist. Aus rechtlicher Sicht gilt jedoch: Mieter dürfen Möbel an Außenwände stellen, solange kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Teilen Sie diese Einschätzung aus fachlicher Sicht?

Gibt es aus Ihrer Sicht bauliche oder energetische Schwächen (z. B. fehlende Dämmung der Kellerdecke, Wärmebrücken), die bei älteren Gebäuden mit vergleichbaren Symptomen regelmäßig übersehen werden?

Wir wären Ihnen sehr dankbar für eine fachliche Einschätzung zu unserem Fall.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu Schimmel führen. Eine entsprechende Pflicht, Möbel an Innenwänden aufzustellen, ist uns nicht bekannt. Das gilt vor allem dann, wenn das aus baulichen Gründen nicht möglich ist.

Wahrscheinlicher ist in diesem Fall, dass ein bauliches Problem vorliegt. Unter Umständen gibt es Wärmebrücken, durch die Bereiche der Wände übermäßig stark auskühlen. Abhilfe könnte hier eine Sockelheizung schaffen. Dabei handelt es sich um elektrische oder wassergeführte Heizelemente im Bereich der Fußleisten. Diese bringen Wärme an den gefährdeten Stellen ein und verhindern dadurch die Kondensation. Es bildet sich kein Wasser und der Schimmel bleibt aus.

Wir empfehlen in diesem Fall aber dringend einen Fachexperten zurate zu ziehen. Sie können die Schimmelproblematik von einem Energieberater untersuchen lassen und bei einem Mieterschutzbund rechtlichen Beistand einholen. Achten Sie darauf, dass eine Wohnung bei starkem Schimmelbefall nicht mehr uneingeschränkt nutzbar und potenziell gesundheitsgefährdend ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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