Wenn der Schornsteinfeger einen Schornstein am 28.04.2023 nach den alten Ableitbedingungen gültig bis 31.12.2021 abnimmt, gilt die Abnahme dauerhaft?
Die Abnahme gilt in der Regel, bis neue Vorgaben gelten. Bestehende Anlagen sind von Änderungen allerdings oft ausgenommen. Andernfalls müssten Sie den Schornstein außer Betrieb setzen oder umbauen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die alten Ableitbedingungen auch heute noch zur Anwendung kommen können. Das gilt zum Beispiel "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist [...]". Paragraf 19 der 1. BImSchV verweist dabei auf Absatz 2 des gleichen Paragrafen, der den alten Ableitbedingungen entspricht. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger.