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Expertenrat

Darf ich nach wie vor einen Schornstein nach alten Ableitbedingungen errichten lassen?

Frage von Ralf P. am 06.08.2024 

Ich habe in Absprache mit dem Schornsteinfeger einen Edelstahlschornstein errichten lassen.
Der Schornsteinfeger hat alles begutachtet und die Abnahme gemacht. Feuerstättenbescheid wurde auch erstellt.

Jetzt habe ich festgestellt, dass der Schornstein nach den alten Ableitbedingungen gebaut wurde.
Was soll ich tun? Alles so laufen lassen? Ich muss das ja nicht wissen, nach welchen Vorschriften das gebaut wurde? Für mich zählt doch die Abnahme und der Feuerstättenbescheid?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend ist die Abnahme vom Schornsteinfeger sowie der Feuerstättenbescheid. Zudem ist es nach wie vor möglich, Anlagen nach den alten Ableitbedingungen zu errichten. Der Fall ist das immer dann, wenn das entsprechende Gebäude vor dem 01. Januar 2022 errichtet wurde oder dann, wenn vor diesem Datum die Baugenehmigung erteilt worden ist und die neuen Vorgaben unverhältnismäßig sind. Nachlesen können Sie das in § 19 der 1. BImSchV.

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