x
Expertenrat

Kann ich den neuen Pelletkessel mit Brennwerttechnik am bestehenden Schornstein verwenden?

Frage von Gerhard B. am 15.03.2022 

Ich habe heute einen Termin mit meinem Bezirksschornsteinfeger zwecks Austausch meine Ölheizung zu einem Pelletsystem. Ich habe einen Schornstein im Haus (1935), der mit einem Edelstahlrohreinsatz versehen ist. Laut dem Schornsteinfeger kann ich dies nicht verwenden, zumal am Schornstein ggf. auch Holzdecken etc. anschließen.

Ich möchte eine Pelletheizung mit Brennwerttechnik einbauen. Meiner Meinung nach kommen da ja niedrigere Temperaturen raus, als bei meiner derzeitigen Ölheizung. Aber leider zählt eine Pelletheizung zu Festbrennstoffen und da sind die Anforderungen höher.

Wo finde ich folgenden Satz im Gesetz: "Wichtig: Bestehende Heizungen und Kamine sind nicht von der Neuregelung betroffen / Auch der Austausch von Ölheizung gegen Pelletheizung ist ohne Auflagen möglich. Von der Änderung betroffen sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt. Darunter fallen sowohl zentrale Heizkessel für Festbrennstoffe, wie beispielsweise Holzpelletheizungen, als auch Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kaminöfen, die als Zusatzheizung vorrangig den Aufstellraum beheizen."

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall sind verschiedene Sachverhalte zu berücksichtigen. Zum einen geht es um die in Ihrem Zitat angesprochenen Ableitbedingungen. Hier gelten seit diesem Jahr verschärfte Anforderungen an Festbrennstoffkessel. Bauen Sie eine solche Heizung im Bestand ein, bleibt meist jedoch alles beim Alten. Nachlesen können Sie das in § 19 Abs. 1 der 1. BImSchV: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind." 


Absatz 2 bezieht sich hier auf die zuvor geltenden Regelungen, die in Ihrem Fall weiter zutreffen. Diese besagen Folgendes:


  • Bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad muss der Schornstein den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein.
  • Bei Dachneigungen von mehr als 20 Grad muss der Schornstein den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben.
  • Außerdem sind bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter zu überragen.

Die Ableitbedingungen sind aber nur ein Grund, aus dem der Schornstein unter Umständen nicht genutzt werden kann. So ist durch den Brennwertkessel mit niedrigen Abgastemperaturen und Kondensat im Abgassystem zu rechnen. Ist der Schornstein nicht feuchteunempfindlich, kann das zur Versottung führen. Bei einem Edelstahleinsatz sollten allerdings keine Probleme bestehen.

Ein dritter Punkt ist die Dimensionierung des Schornsteins, die zur Heizung passen muss. Andere Parameter können unter Umständen dazu führen, dass der Schornsteinfeger die Nutzung wie bisher verwehrt.

Den vierten Punkt haben Sie bereits angesprochen. Hier geht es um den Brandschutz, der unter allen Umständen eingehalten werden muss. Dabei dürften sich aber kaum Änderungen ergeben, wenn die Temperaturen in Zukunft nicht sogar unter denen der Ölheizung liegen.

Ohne eine konkrete Begründung für die Absage des Schornsteinfegers ist eine Argumentation leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, diese eventuell noch einmal einzuholen. Anschließend prüft ein Fachhandwerker aus Ihrer Region die Gegebenheiten vor Ort und hilft dabei, eine individuelle Lösung zu finden.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Holz-/Pelletheizung

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo