Kann ich an einem RMH Baujahr 1987 einen Schornstein an der Traufe errichten? Es wäre möglich, dass die Mündung 40 cm über First ist. Der Schornstein selbst wäre waagrecht 5,5 Meter vom First entfernt an der Traufe. Da an dem Satteldach eine Flachdachgaube ist, würde der Schornstein 3 Meter frei auskragen und hätte zur Dachfläche einen Abstand von 3,8 Meter.
Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach bei Dächern mit bis zu 20 Grad Neigung 40 Zentimeter über dem First enden und von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein. Bei Dachneigungen von mehr als 20 Grad muss die Mündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben. Außerdem muss die Mündung des Schornsteins alle Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen in einem Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragen.
Ob der Schornstein wie geplant erlaubt ist, beurteilt der zuständige Schornsteinfeger in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten. Ohne Letztere im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich.