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Expertenrat

Kann ich die Förderung der Heizung schon beantragen, wenn ich noch nicht umgemeldet bin?

Frage von Marcel B. am 03.10.2024 

KFW 458, zwei Wohneinheiten, Eigennutzung geplant, aber noch nicht umgemeldet. Jetzt habe ich von der KFW einmal die Auskunft bekommen, dass ich erst bei der Nachweiserbringung zur Durchführung auch den Nachweis über den Hauptwohnsitz erbringen müsste und beim zweiten Anruf, um mich zu versichern, die Aussage, dass ich bereits vor Antragstellung umgemeldet sein müsste. Wie müsste es aus Ihrer Erfahrung richtig sein?

Grundantrag ist bereits gestellt und müsste daher im zweiten Fall von mir "storniert" werden und nach Ummeldung erneut gestellt werden, daher hoffe ich, dass Sie mir mit Ihrer Expertise weiter helfen können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine Auflassungsvormerkung, sofern Sie das Objekt erst gekauft haben. Sie können den Emissionsminderungs- oder den Effizienzbonus wählen, müssen jedoch auf den Einkommens- und den Geschwindigkeits-Bonus verzichten. Sind Sie als Eigentümer bereits zur Antragstellung umgemeldet, können Sie alle Boni zur Heizungsförderung beantragen und so einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent erhalten.

Dass Sie nur dann als selbst nutzender Eigentümer gelten, wenn Sie bereits zur Antragstellung Ihren ersten oder alleinigen Wohnsitz im entsprechenden Objekt haben, können Sie im FAQ zum BEG unter Punkt A.36 nachlesen. Hier heißt es: "Der Einkommens-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus können nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen/Eigentümern beantragt werden, also von Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Gebäude bzw. die Wohneinheit im Grundbuch eingetragen sind, welche/s sie selbst als Haupt- oder alleinige Wohneinheit bewohnen (und nur für die Wohneinheit, welche sie selbst bewohnen)."

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