Ich werde aus der ganzen Pflicht (BW) zur Solaranlage nicht so richtig schlau. Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, das ich selbst auch bewohne. Bei meinem Dach müsste ein kleiner Bereich komplett erneuert werden, da hier Undichtigkeiten bestehen und das Holz erneuert werden muss. Mein Haus ist BJ 1900. Muss hier eine Solaranlage zwingend installiert werden? Von der elektrischen Anlage sitzen die Zähler im Grunde unter dem Dach, sodass für die Anlage eine komplette Erneuerung der Hauselektrik notwendig wäre, mit entsprechenden Kosten, die ich finanziell nicht begleichen könnte.
Ginge eventuell hierzu Folgendes, dass man die Solaranlage über eine Außenleitung an den Einspeisepunkt des Hauses im Keller anschließen könnte? Hatte mir letztes Jahr mal ein interessantes Angebot für Solar geben lassen, jedoch sind meine finanziellen Möglichkeiten wegen anderer bautechnischen Notwendigkeiten erschöpft. Ich bin Rentner und mein Einkommen sowie die Mieteinnahmen sind nicht entsprechend hoch.
Nach den Anforderungen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist die Installation einer Solaranlage im Bestand nur dann Pflicht, wenn Sie das Dach grundlegend erneuern (§ 23 KlimaG BW).
Als grundlegende Dachsanierung gilt dabei jede Maßnahme, bei der die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert werden. Das gilt auch, wenn Sie die Materialien erneut verwenden. Da Sie Ihrer Frage nach zu Urteilen nur einen kleinen Teil des Daches sanieren, handelt es sich nicht um eine grundlegende Dachsanierung. Die Solarpflicht BW gilt in diesem Fall also aller Voraussicht nach nicht. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der unteren Baurechtsbehörde.