Wir haben einen Antrag für eine LWWP über Thermondo beim BAFA gestellt. Mit Thermondo hat das dann doch nicht geklappt und wir haben uns eine andere Heizungsfirma gesucht. Kurze Zeit später haben wir darüber dann erneut einen Antrag für eine LWWP beim BAFA eingereicht. Fallen wir jetzt in eine Sperrfrist? Der erste Antrag wurde storniert, eine Zustimmung/Freigabe o. Ä. vom BAFA liegt für den Antrag nicht vor.
Eine Sperrfrist von 6 Monaten gilt immer dann, wenn Sie für ein und dieselbe Maßnahme zwei Förderanträge stellen. Voraussetzung ist unserer Auffassung nach allerdings, dass das BAFA den ersten Antrag geprüft und genehmigt oder abgelehnt hat. Haben Sie noch keinen Zuwendungsbescheid, sollten sich also keine Probleme ergeben.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie mit dem Förderantrag nicht an einen Handwerker gebunden sind. Sie können den Antrag daher bestehen lassen, einen anderen Handwerker beauftragen und bekommen dennoch die Förderung.
Rechtlich verbindliche Informationen zu Ihrem konkreten Fördervorhaben erhalten Sie nur vom Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.