Im November 2023 habe ich eine BAFA-Förderung für den Anschluss an ein Fernwärmenetz beantragt. Die auszutauschende Gas-Anlage war zu diesem Zeitpunkt noch keine 20 Jahre alt.
Ein Zuwendungsbescheid über 30 % erging. Jetzt wird die Anlage 20 Jahre alt u. der Austausch soll im Sommer erfolgen. Ist nach Aufhebung/Kündigung der BAFA-Förderung eine Sperrfrist für die Stellung eines Neuantrags mit einer Förderung von 50 % bei der KfW zu beachten?
Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten Maßnahmen mit oder ohne einen Klimageschwindigkeits-Bonus als identische Maßnahme. Die Förderung für den Wärmenetzanschluss könnten Sie daher frühestens im September 2025 stellen.
Wie Sie die Förderung der Heizung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.