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Expertenrat

Wann kann ich einen neuen Antrag zur Heizungsförderung stellen, wenn ich den bestehenden storniere?

Frage von Helmut H. am 12.03.2025 

Im November 2023 habe ich eine BAFA-Förderung für den Anschluss an ein Fernwärmenetz beantragt. Die auszutauschende Gas-Anlage war zu diesem Zeitpunkt noch keine 20 Jahre alt.

Ein Zuwendungsbescheid über 30 % erging. Jetzt wird die Anlage 20 Jahre alt u. der Austausch soll im Sommer erfolgen. Ist nach Aufhebung/Kündigung der BAFA-Förderung eine Sperrfrist für die Stellung eines Neuantrags mit einer Förderung von 50 % bei der KfW zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten Maßnahmen mit oder ohne einen Klimageschwindigkeits-Bonus als identische Maßnahme. Die Förderung für den Wärmenetzanschluss könnten Sie daher frühestens im September 2025 stellen.

Wie Sie die Förderung der Heizung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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