Gibt es ein Split Klimagerät nur mit Einwilligung der Eigentümergemeinschaft? Gibt es sonst keine Möglichkeit?
Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Beschlussfassungen über bauliche Maßnahmen können dabei inzwischen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Weitere Tipps dazu geben wir im Beitrag "WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt seit 1.12.2020"
Bekommen Sie einfache Mehrheit und können Sie die Maßnahme umsetzen, gibt es auch für eine Split-Klimaanlage die Förderung der Wärmepumpe. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.
Lieben Dank für die Antwort, ich kann mit einem Zuschuss rechnen. An wen muss ich mich wenden?
Die Förderung für eine Wärmepumpe oder eine Split-Klimaanlage können Sie selbst über das Portal der KfW beantragen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das funktioniert. Benötigen Sie Unterstützung, bekommen Sie diese von einem Fachhandwerker oder von einem Energieberater aus Ihrer Region.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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