Wer ist für die Festlegung der Dämmstärke bei einer Fassadendämmung zuständig? Mein Energieberater sagt: Der Fachhandwerker kennt die KfW-Bestimmung, die er erfüllen muss. Er muss die Berechnung durchführen. Die Handwerker sagen: Berechnen muss der Energieberater. Von wem kann ich nun was einfordern?
Möchten Sie KfW-Fördermittel für die Fassadendämmung beantragen, müssen Sie zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beauftragen. Der Experte prüft das Vorhaben und informiert Sie über die wichtigsten Fördervoraussetzungen. So zum Beispiel auch über die benötigte Dämmstärke. Darüber hinaus erstellt der Berater eine Bestätigung mit BzA-ID, ohne die Sie die Förderung nicht beantragen können.