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Expertenrat

Sollte ich die Zuleitungen der Heizung zum Dachgeschoss ersetzen, wenn ich eine Wärmepumpe einbaue und neue Heizkörper installieren möchte?

Frage von Rainer K. am 19.11.2025 

Wir möchten unsere alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, im EG Fußbodenheizung legen und im DG die Flächenheizkörper ggf. durch effizientere ersetzen. Sollte ich die Zuleitungsrohre in das DG (Stahl) aus Baujahr 72 bzw. 81 ersetzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen keine Rostprobleme, können Sie die Stahlleitungen liegen lassen und weiter verwenden. Anders sieht es aus, wenn das Wasser schwarz (voller Magnetitschlamm) ist, Sie häufig Wasser nachfüllen müssen oder wenn Sie schon einmal Leckagen hatten. In diesen Fällen ist ein Austausch zu empfehlen. Gleiches gilt auch dann, wenn sich die Arbeiten im Zuge der Sanierung günstig umsetzen lassen. Auf diese Weise schaffen Sie gute Voraussetzungen dafür, dass die Anlage auch in den nächsten Jahren zuverlässig läuft.

Unser Tipp: Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Heizungsbauer. Dieser prüft die Situation vor Ort und gibt eine fundierte Antwort.

Vergessen Sie nicht, Fördermittel für die Wärmepumpe zu beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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