Ich habe eine Frage zu Ihren News "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" vom 15.09.2022. Ist es unschädlich für diese Vorteile, wenn man die Auftragserteilung/Bestellung und Planung bereits vor dem 1.1.2023 vornimmt? Oder gilt vor dem Gesetzgeber der Stichtag der Auftragserteilung.
Da es sich bei dem zugrunde liegenden Jahressteuergesetz 2022 um einen Referentenentwurf handelt, stehen konkrete Regelungen noch nicht fest. Aus diesem Grund können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben. Wenn sich das ändert, informieren wir Sie in unserem Newsletter darüber. Was aktuell bereits bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammen.