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Expertenrat

Erhalte ich die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, wenn ich diese vor dem 01.01.2023 bestelle?

Frage von Andreas  K. am 26.10.2022 

Ich habe eine Frage zu Ihren News "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" vom 15.09.2022. Ist es unschädlich für diese Vorteile, wenn man die Auftragserteilung/Bestellung und Planung bereits vor dem 1.1.2023 vornimmt? Oder gilt vor dem Gesetzgeber der Stichtag der Auftragserteilung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich bei dem zugrunde liegenden Jahressteuergesetz 2022 um einen Referentenentwurf handelt, stehen konkrete Regelungen noch nicht fest. Aus diesem Grund können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben. Wenn sich das ändert, informieren wir Sie in unserem Newsletter darüber. Was aktuell bereits bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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