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Expertenrat

Wie funktioniert die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023?

Frage von Florian W. am 15.11.2022 

Ich überlege, mir eine PV-Anlage in 2023 installieren zu lassen. Was bedeutet, dass die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023 wegfällt? Heißt das, dass der Anbieter die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer nicht mehr angeben darf? Oder heißt das, dass ich die Mehrwertsteuer nach Installation vom Finanzamt zurückbekomme? Wie kommt man dann an das Geld?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ab 2023 soll für viele kleine Photovoltaikanlagen die Umsatzsteuerpflicht wegfallen. Lassen Sie eine Anlage installieren, bekommen Sie die Rechnung dann ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Sie müssen nichts weiter unternehmen und sparen 19 Prozent. 


Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" zusammengefasst. Denken Sie bei Ihrer Entscheidung auch an die EEG-Änderungen, die den Betrieb einer Photovoltaikanlage noch lukrativer macht. Im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

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