Kann ich die Mehrwertsteuer auch für eine Anlage mit 9 kW zurückfordern, die im November 2022 ans Netz gegangen ist? Ich habe bisher noch nichts gemacht und ich bin Rentner, der keine Steuererklärung machen muss.
Je nach Auftrag ist die Voraussetzung für den Nullsteuersatz, dass die Anlagen 2023 geliefert, installiert oder in Betrieb genommen wurden/werden. Erfolgte die Inbetriebnahme bereits 2022, profitieren Sie leider nicht von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.
Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert wurden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich. Zahlen Sie als Rentner keine Steuer, bringt der Mehraufwand durch die Regelbesteuerung der Anlage vermutlich keine Vorteile und die Kleinunternehmerregelung ist der einfachere und bessere Weg.
Für eine individuelle Prüfung empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region.