Bei mir wird in den nächsten zwei Monaten eine Photovoltaikanlage installiert. Ich habe bereits 2/5 der Gesamtsumme an Vorauszahlung geleistet. Eine weitere Vorauszahlung ist mit dem Beginn der Installation vorgesehen. Die Anlage soll am 2.01.2023 in Betrieb gehen, um die 70 % Drosselung zu ersparen. Was ist sonst noch zu beachten, z. B. hinsichtlich des Datums der Schlussrechnung?
In Bezug auf die Änderungen im EEG ist erst einmal nichts weiter zu beachten. Die höhere Einspeisevergütung gibt es bereits für Anlagen, die 2022 in Betrieb gehen und der Wegfall der 70-Prozent-Regelung ist an das Inbetriebnahmedatum geknüpft.
Wie es sich mit der Steuerbefreiung verhält, lässt sich aktuell nicht mit Gewissheit sagen. Denn bei den entsprechenden Beschlüssen handelt es sich bislang um Entwürfe. Konkrete Ausgestaltungen stehen hingegen noch aus. Sobald uns verbindliche Informationen vorliegen, berichten wir im Internet und über unseren Newsletter. Informationen zum aktuellen Stand haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" zusammengestellt.