Erwerb einer PV-Anlage mit ca. 10 kWp in 11.2022: Was ist zu beachten, um die steuerlichen Erleichterungen gem. geplantem Steueränderungsgesetz 2022, insbesondere die 0 %-Regelung zur Umsatzsteuer, nicht zu gefährden? Ist eine Abschlagsrechnungsstellung noch in 12.2022 mit MwSt. schädlich, um diese in 2023 im Nachhinein mit der Abschlussrechnung verrechnen zu lassen?
Aktuellen Informationen zur Folge sind Abschlagszahlungen im Jahr 2022 nicht schädlich, sofern der Fertigstellungstermin im Jahr 2023 liegt. Die bereits gezahlte Steuer wird dann in der Abschlussrechnung verrechnet. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Anlage komplett in Auftrag gegeben haben. Haben Sie stattdessen Teilleistungen beauftragt, die bereits 2022 abgeschlossen und abgerechnet werden, bekommen Sie die Steuerbefreiung für diese nicht.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass das Jahressteuergesetz 2022, das die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen enthält, aktuell nur als Entwurf vorliegt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.