Wir möchten auf unserer Kirche eine PV-Anlage installieren. Gilt die Steuerbefreiung nur für Einfamilienhäuser (wie im Bericht vom 15.09.2022 geschrieben) oder gilt das auch für Kirchendächer?
Laut Ankündigung des Bundesfinanzministeriums soll die Steuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gelten, wenn "die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.". Da Kirchen in den Bereich der Gebäude für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten fallen dürften, ist eine Steuerbefreiung in diesem Fall wahrscheinlich.
Rechtlich verbindlich ist das allerdings nicht, da es sich beim zugrunde liegenden Jahressteuergesetz 2022 erst einmal um einen Referentenentwurf handelt. Sofern sich das ändert, informieren wir in unserem Newsletter darüber. Was aktuell bekannt ist, haben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammengefasst.