Nach Beschlussfassung der Steuer-Reform für PV-Anlagen: Entfällt die Mehrwertsteuer ab 2023 nun auch bei der Miete von Solaranlagen? Wenn nein, könnten zumindest die Anbieter von PV-Mietanlagen ihre steuerlichen Vorteile bei Neuanlagen einpreisen und an ihre Mieter weitergeben.
Da es sich zum aktuellen Zeitpunkt um einen Gesetzesentwurf handelt, ist eine rechtsverbindliche Auskunft nicht möglich. Experten vermuten jedoch, dass die Steuerbefreiung bei Mietanlagen nicht gilt, da Lieferung und Montage keine Leistungen an den Anlagenbetreiber sind. Bei Miet-Kauf-Modellen könnte die Steuerbefreiung gelten. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an Ihren (potenziellen) Mietanbieter zu wenden. Was aktuell bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" für Sie zusammen.