Ich wollte höflichst fragen, ob für eine gemietete Photovoltaikanlage die Mehrwertsteuer entfällt. Die Anlage wurde am 26.01.2023 in Betrieb genommen.
Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen ist es möglich, auch bei einer Photovoltaikanlage zum Mieten von der Steuerbefreiung zu profitieren. So zum Beispiel dann, wenn Sie nach der Mietzeit automatisch Eigentümer werden oder die entsprechende Optionsrechte bestehen und keine objektiven Gründe gegen das Nutzen dieser sprechen.
Wir empfehlen Ihnen, hierzu bei Ihrem Mietanbieter nachzufragen. Dieser kennt die rechtlichen Voraussetzungen. Er kann den Vertrag entsprechend einschätzen und eine fundierte Aussage treffen.
Ganz allgemein sind Mietanlagen nicht von der Steuerbefreiung betroffen, da es sich dabei im rechtlichen Sinne nicht um eine Lieferung handelt.