Wir haben seit November 2022 eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach. Die Anlage haben wir für 20 Jahre gemietet. Nun wurde ja zum 1.1. die Umsatzsteuer auf 0 % gesenkt, allerdings nicht für Bestandsanlagen zur Miete. Diese Ungerechtigkeit kostet uns einen 5-stelligen Betrag. Ist das überhaupt verfassungsmäßig? Wenn ich als Unternehmer ein Büro anmiete, muss ich ja auch immer nur den dann geltenden Steuersatz zahlen.
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Ferner ist es so, dass der Nullsteuersatz für alle Anlagen gilt, die ab Januar 2023 fertiggestellt wurden, solange die Lieferung an den Betreiber der Photovoltaikanlage erfolgt. Bei Mietangeboten ist das meist nicht der Fall. Der Staat schließt die Begünstigung von Mietanlagen allerdings nicht vollständig aus. So profitieren Sie hier auch dann vom Nullsteuersatz, wenn die Anlage nach dem Ende der Mietzeit auf Sie übergeht oder dann, wenn diesbezüglich ein Optionsrecht besteht und es keinen Grund gibt, die Übernahmeoption auszuschlagen.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen".