Ist es mittlerweile möglich, nach den neuen PV-Regelungen eine 30 kW Anlage und zusätzlich eine 15 kW Anlage auf einem Grundstück zu betreiben? Somit müsste man dafür keine Steuern bezahlen, wenn ich diese jeweils über einen separaten Zähler laufen lasse, ist dies möglich?
Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn im Gesetz ist die Rede von "auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) [...] vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak)".
Werden die Anlagen nach GEG nicht zusammengefasst, weil sie zum Beispiel mit einem zeitlichen Abstand von mehr als 12 Monaten zueinander installiert wurde, könnte die Steuererleichterung für beide Anlagen gelten. Denn pro Steuerpflichtigen sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von höchstens 100 kWp steuerfrei.
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