Ich vermiete mein Elternhaus mit einer PV-Anlage 7,2 kW. Trifft die Steuerbefreiung hier auch zu. Meine Steuerberaterin ist der Meinung, dass dies für vermietete Objekte nicht gilt.
Da es sich bei den im September gefassten Beschlüssen erst einmal nur um einen Gesetzesentwurf handelt, sind verbindliche Auskünfte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Im entsprechenden Jahressteuergesetz 2022 heißt es zu diesem Punkt: "Es wird eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt." Da auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte aufgeführt sind, gibt es die Photovoltaik-Steuerbefreiung vermutlich auch für Vermieter.
Rechtlich verbindlich lässt sich das jedoch erst beurteilen, wenn ein konkreter Gesetzestext vorliegt und verabschiedet wurde. Wenn das so weit ist, informieren wir in unserem Newsletter darüber.
Vielen Dank.