Wir haben unser Haus im August 2020 dämmen und verputzen lassen (Baujahr 1962). Es liegt eine deutsche Rechnung mit allen erforderlichen Angaben u. a. der genutzten Wärmeverbundsysteme mit der entsprechenden qm-Zahl und den weiteren durchgeführten Arbeiten vor. Leider ist unser Stuckateurmeister im Dezember 2020 plötzlich verstorben und wir haben nicht diese Bescheinigung des Fachunternehmens erhalten, die wir benötigen, um die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c EStG) zu beantragen.
Ist es möglich, uns diese Bescheinigung durch eine Person mit Ausstellungsberechtigung anhand der Rechnung und Fotos ausstellen zu lassen oder ist das im Nachgang nicht möglich? Muss das Datum der Bescheinigung vor Beginn der Arbeiten liegen? Ich lese immer nur das diese Bescheinigung vorliegen muss, aber nicht, ob sie auch im Nachhinein ausgestellt werden kann und ob vor Beginn der Maßnahme der Ist-Zustand hätte aufgenommen werden müssen.
Die aktuelle Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums enthält eine entsprechende Vorlage, die von einer nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes ausstellungsberechtigten Person ausgestellt werden darf. Nach § 2 Absatz 2 der ESanMV sind auch diese Personen zur Erstellung entsprechender Bescheinigungen berechtigt. Ansprechpartner finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Wichtig ist, dass Sie den Energieberater mit der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragen. Ob das in Ihrer Situation auch nachträglich möglich ist, erfahren Sie auf Rückfrage bei Ihrem Finanzamt.