Ich plane den erstmaligen Einbau von zusätzlichen Dachflächenfenstern im Dachgeschoss. Nach BAFA ist die Maßnahme förderfähig, wenn ein U-Wert von maximal 1,0 erreicht wird.
Ich möchte die Kosten aber über den Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz absetzen. Dort ist die Liste förderfähiger Maßnahmen kürzer und es wird nur die Erneuerung von Fenstern aufgelistet, der erstmalige Einbau von Dachfenstern ist nicht explizit aufgeführt.
Unterscheiden sich die förderfähigen Maßnahmen von BAFA-Förderung und Steuerbonus?
Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche Förderung aber ebenso in Anspruch nehmen. Dabei gelten die gleichen technischen Voraussetzungen.
Nachlesen können Sie das in den "Einzelfragen zu § 35c EStG". Hier heißt es: "Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren bzw. deren erstmaliger Einbau."
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".