1. Ein BAFA-Förderantrag zum Einbau einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude wurde bewilligt. Allerdings kann die Maßnahme aufgrund fehlender Marktkapazitäten derzeit noch nicht umgesetzt werden. Deshalb wurden vorab vorbereitende Arbeiten im Außenbereich realisiert: Aufstellfläche für Split-Wärmepumpe, Verlegung von Leerrohren für den späteren Leitungsanschluss bis in den Heizungskeller. Können diese Aufwendungen unabhängig von der BAFA-Förderung steuerlich berücksichtigt werden, falls ja, wie?
2. Ich möchte als Nießbrauchsberechtigte gerne freiwillig die Kosten für einen Heizungstausch/alte Gasheizung gegen Wärmepumpe im selbst bewohnten Haus übernehmen. Ist das möglich, welche Formalitäten sind zu beachten?
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht es um die Sanierung einer selbst genutzten Immobilie, können Sie allerdings die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie die Kosten strikt trennen. Führen Sie Ausgaben bei beiden Förderangeboten an, kommt es mindestens zur Rückforderung der Zuwendungen.
Führen Sie Arbeiten als Nießbrauchsberechtigte selbst durch, ist eine vertragliche Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer zu empfehlen. Das BAFA fordert diese unter Umständen ein, wenn Eigentümer und Antragsteller unterschiedliche Personen sind.