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Expertenrat

Bekomme ich die steuerliche Förderung beim Nachrüsten der Fußbodenheizung auch für Umfeldmaßnahmen?

Frage von Andreas R. am 28.10.2022 

Zuerst möchte ich mich für den übersichtlichen Ratgeber zur Heizungsoptimierung bedanken. Er hat mir bereits wichtige Informationen geliefert. Wir haben eine Immobilie gekauft und möchten eine Fußbodenheizung einbauen lassen und diese an die bestehende Heizung (Fernwärme) mit einem zweiten Heizkreis anschließen und dafür die optimale Förderung nutzen.

Die zentrale Frage für mich ist, was genau gefördert werden kann, wenn ich mich für die steuerliche Förderung entscheide.
Ist diese Förderung auf den reinen Einbau der Flächenheizung beschränkt oder werden damit auch die einhergehenden Arbeiten wie z. B. Bodenbeläge gefördert?

Hintergrund meiner Frage ist, dass in der BEG EM bei Flächenheizungen unterschieden wird zwischen "4 Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - 4.11 Wärmeverteilung und Wärmeübergabe" und "5 Heizungsoptimierung". Bei Ersterem sind die Kosten für die Nebenarbeiten (Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten) explizit mit aufgeführt, bei letztgenanntem nicht. Kurzum: Kann ich die Nebenarbeiten wie z. B. Bodenbeläge bei der steuerlichen Förderung auch geltend machen? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Nach Anlage 8 der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erhalten Sie den Steuerbonus auch für die neue Fußbodenheizung, wenn Sie die Heizungsanlage optimieren. Aus den Einzelfragen zum § 35c geht außerdem hervor, dass auch Umfeldmaßnahmen steuerlich förderbar sind, sofern Sie Rechnungen für diese nachweisen können. Da dazu auch Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten zählen, gehen wir davon aus, dass Sie für die entsprechenden Kosten eine steuerliche Förderung beantragen können. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten Sie nach individueller Prüfung von Ihrem Steuerberater.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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