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Expertenrat

Können wir den Steuerbonus für die Sanierung auch zwei Jahre nach Durchführung noch beantragen?

Frage von Iris O. am 12.01.2023 

Wir haben 2021 eine Gaube in das Dach unserer EFH eingebaut. Baujahr Haus ist 2012. Das Dach war vorher bereits gedämmt. Die Gaube ist auch gedämmt, die Fenster haben einen hohen energetischen Standard, Solarthermie war vorhanden und wurde erneuert. Können wir dafür nachträglich den Steuerbonus beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Steuerbonus für die Sanierung wird in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Hier heißt es: "Für energetische Maßnahmen an [...] zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer [...] im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt."

Entscheidend ist also, ob Sie Ihre Einkommenssteuererklärung für das Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme (und die darauf folgenden) bereits erstellt und abgegeben haben. Steht das noch aus, können Sie den Steuerbonus aller Voraussicht nach für die entsprechenden Veranlagungszeiträume nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker bekommen und alle technischen Voraussetzungen zur Förderung eingehalten haben. Das betrifft zum Beispiel die U-Werte von Dach (0,14 W/m²K), Gaube (0,20 W/m²K) und Fenster (neue Fenster ohne Einbruchschutz oder Barrierefreiheit 0,95 W/m²K) sowie die Effizienz der Solaranlage (Solar Keymark-Zertifikats mit jährlichem Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m²).

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben und haben die entsprechenden Steuererklärungen noch nicht eingereicht, empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater. Dieser hilft, die steuerlichen Regeln richtig anzuwenden und vom Bonus zu profitieren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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