Ich möchte meine 30 Jahre alten Fenster und die Haustür austauschen. Ich habe mir auch schon Angebote eingeholt. Was ich wissen möchte: Die KFW fördert die energetische Maßnahme mit 20 %, Nachteil: Ich benötige einen Energieberater. Wenn ich diesen Weg gehe, können die Fenster schon vor der Bewilligung der KFW bestellt werden? 2. möchte ich wissen, ob es finanziell für mich aufs Gleiche rauskommt, wenn ich die Förderung nach § 35c EStG nutze? Die Firmen drängen immer darauf, den Auftrag so abzuwickeln, weil es wohl über die KFW so lange dauert. Nach § 35c kann ich das 3 Jahre lang geltend machen. Bekomme ich noch die Förderung, wenn ich im 3. Jahr vielleicht nicht mehr in dem Haus wohnen würde?
Mit der Sanierungsmaßnahme dürfen Sie bei der KfW-Förderung erst dann beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Nach Angaben der KfW-Förderbank gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort als Beginn eines Vorhabens. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Diese Arbeiten sind also auch vor dem Erhalt der Zusage möglich.
Über den neuen Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent. Sie benötigen keinen Energieberater, müssen die Vergünstigung aber auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilen. § 35c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes erlaubt die Steuerermäßigung außerdem nur dann, wenn das Haus im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" zusammengestellt.