Sie schreiben in Ihrem E-Book zur Förderung von Lüftungsanlagen auf Seite 7, dass der Steuerbonus nur genutzt werden kann, wenn das Haus mindestens 10 Jahre alt ist. In welcher Verordnung oder in welcher Anforderung ist dies geregelt? Ich konnte diese Einschränkung nicht finden. Gelten die 10 Jahre bei allen Sanierungsmaßnahmen oder ist diese Anforderung bei unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich?
In der ESanMV finde ich lediglich, dass Heizungsoptimierungen (Anlage 8) nur gefördert werden, wenn die Anlagen älter als 2 Jahre sind.
Die energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) regelt die technischen Anforderungen an die verschiedenen Maßnahmen. Grundsätzliche Informationen zum Steuerbonus finden Sie in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG). In Absatz 1 Satz 2 heißt es hier: "Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist [...]". Die Anforderung bezieht sich damit auf alle Maßnahmen. Bei der Förderung der Heizungsoptimierung kommt das Mindestalter der Heizungsanlage von zwei Jahren ergänzend hinzu.