Kann man die Kosten auch geltend machen, wenn man die Sanierung bereits 2019 vorgenommen hat?
In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus leider nicht. Denn die Sanierungsarbeiten müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen worden sein. Alternativ können Sie aber die Handwerkerkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Auf diese Weise erlässt das Finanzamt zumindest 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten für viele Arbeiten am und im eigenen Haus.