Im März 2024 wurden 3-fach verglaste Fenster in meinem Einfamilienhaus eingebaut. Ich möchte den Steuerbonus nach § 35 EstG beantragen. Wo erhalte ich das Formular?
Den Steuerbonus für die Sanierung machen Sie über die Anlage "Energetische Maßnahmen" in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 geltend. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker. Diese finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Download: Musterbescheinigungen - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Geht es um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, machen Sie diesen ebenfalls über Ihre Einkommenssteuererklärung geltend. Relevant ist hier die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen". Eine besondere Bestätigung benötigen Sie dabei allerdings nicht.