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Expertenrat

Kann ich den Steuerbonus auch zwei Jahre nach der Sanierung noch geltend machen?

Frage von M. M. am 10.03.2026 

Bezüglich des Steuerbonus hätte ich eine Frage: Wenn ich 2026 eine Fußbodenheizung einbaue, die neue Gasheizung ebenfalls von 2026 ist, kann ich die Fußbodenheizung auch im Jahr 2028 absetzen oder muss die Abrechnung sich zwingend auf das Einbaujahr beziehen und „verfällt“ quasi ab 2027?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen Sie diese Voraussetzung, können Sie den Steuerbonus erstmals für das Jahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme geltend machen. Möglich ist es, in den ersten beiden Jahren je 7 Prozent und im dritten Jahr nach Abschluss der Maßnahme 6 Prozent der Kosten steuerlich geltend zu machen. Nachlesen können Sie das in § 35 c des Einkommensteuergesetzes.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" sowie im Beitrag "Förderung für die Optimierung der Heizung - Zuschuss vom BAFA".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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