Es geht um die Förderung des Energieberaters für die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderquote dafür beträgt bei dem BAFA und dem Steuerbonus/Steuerersparnis ja in beiden Fällen 50 %. Aktuell sehe ich die maximalen förderfähigen Ausgaben aber nur beim BAFA gedeckelt (5.000,-€), beim Steuerbonus scheint die Position in den maximalen 40.000,-€ Förderung bei 200.000,-€ maximalen förderfähigen Ausgaben "mit drin" zu sein, oder existiert dieser Deckel hier ebenso?
Bei dem Steuerbonus für die Sanierung nach § 35c EStG gibt es kein Extra-Budget. Die Energieberater-Kosten sind daher bei dem Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 Euro zu berücksichtigen. Eine Besonderheit ist dennoch zu erwähnen: Die Steuerermäßigung in Höhe von 50 Prozent der Beraterkosten steht Ihnen vollständig im Jahr des Abschlusses der Maßnahme zur Verfügung. Eine Aufteilung auf drei Jahre, wie sie bei den übrigen Vergünstigungen erforderlich ist, erfolgt hier nicht.