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Expertenrat

Können wir Steuerbonus und BEG-EM-Zuschuss für die Heizungsförderung nutzen?

Frage von Stefan L. am 27.11.2024 

Für unsere Heizungsmodernisierung haben wir einen KfW-Zuschuss erhalten. Die förderfähigen Kosten hierfür sind auf 30.000 Euro begrenzt. Die Schlussrechnung überstieg diesen Betrag. Können wir eine Förderung des Mehrbetrags (jenseits der 30k Euro) über den Steuerbonus geltend machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht zulässig. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde."

Weiter heißt es: "Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden." Das heißt: Nutzen Sie die BEG-Förderung beispielsweise für die Heizung, können Sie den Steuerbonus für die Förderung der Fassadendämmung in Anspruch nehmen.

Sind Sie Vermieter, können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Steuerberater oder mit Ihrer Steuerberaterin zu besprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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