Bei uns ist geplant, dass der Trockenbauer die Dämmung am Dach einbringt. Trockenbau ist jedoch als Gewerk nicht explizit genannt. Dachdecker und Zimmermann sagen, der Trockenbauer soll die Fachunternehmerbescheinigung ausfüllen. Kann ich die Förderung nach 35c nutzen?
Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. Fachuntermeher sind alle, deren Gewerk in § 2 Abs. 1 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) aufgeführt sind. Hinzu kommen Betriebe, die sich auf den Einbau von Fenstern spezialisiert haben. Trockenbauer gehören dabei häufig dem Gewerk Maler/Lackierer an und wären in diesem Fall als Fachunternehmen zugelassen.
Wichtig ist allerdings auch, dass die Maßnahme dem Gewerk des Fachunternehmers zugehörig ist. Bei einer Innendämmung (Zwischensparren- oder Untersparrendämmung) könnte das der Fall sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir, den Fall zuvor mit einem Steuerberater oder mit Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt zu besprechen.