Muss ich im Haus schon wohnen, um den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 EStG zu beantragen? Ich habe das Haus gekauft - saniere 2021 und ziehe 2022 ein - Baujahr 1960.
In Satz § 35c Abs. 2 EStG heißt es, dass Sie das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen dürfen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass das Finanzamt den Steuerbonus vermutlich nicht gewähren wird. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall allerdings nur von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater aus Ihrer Region.