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Expertenrat

Bekomme ich den Steuerbonus für die Sanierung, wenn ich noch nicht im Haus wohne?

Frage von Stefan B. am 18.11.2020 

Muss ich im Haus schon wohnen, um den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 EStG zu beantragen? Ich habe das Haus gekauft - saniere 2021 und ziehe 2022 ein - Baujahr 1960.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Satz § 35c Abs. 2 EStG heißt es, dass Sie das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen dürfen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass das Finanzamt den Steuerbonus vermutlich nicht gewähren wird. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall allerdings nur von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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