Kann eine neue Haustür für eine vermietete Wohnung bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wenn bereits ein Zuschuss der BAFA für die energetische Sanierung gewährt wurde?
Nein, den Steuerbonus für die Sanierung erhalten Sie nur für selbst genutzte Wohnungen und Häuser. Zudem ist die Kumulierung mit dem BAFA-Zuschuss untersagt. Sie können den Steuerbonus für die Sanierung in diesem Fall vermutlich nicht nutzen.