Expertenrat

Muss ich ab 2023 Umsatzsteuern für neue Stromspeicher zahlen?

Frage von Hans-Gerd L. am 13.12.2022 

Gilt die Umsatzsteuerbefreiung 2023 auch für die Nachrüstung von Stromspeichern zu vorhandenen PV-Anlagen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich soll der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten wie Stromspeicher gelten. Ob Sie für das Nachrüsten eines Speichers dennoch Steuern zahlen müssen, lässt sich aktuell noch nicht rechtssicher beantworten. Grund dafür ist, dass das zugrundeliegende Gesetz bisher noch im Entwurfsstadium vorliegt. Was aktuell bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" für Sie zusammen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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