Gilt die Umsatzsteuerbefreiung 2023 auch für die Nachrüstung von Stromspeichern zu vorhandenen PV-Anlagen?
Grundsätzlich soll der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten wie Stromspeicher gelten. Ob Sie für das Nachrüsten eines Speichers dennoch Steuern zahlen müssen, lässt sich aktuell noch nicht rechtssicher beantworten. Grund dafür ist, dass das zugrundeliegende Gesetz bisher noch im Entwurfsstadium vorliegt. Was aktuell bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" für Sie zusammen.