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Expertenrat

Darf der Stromzähler für die Wärmepumpe außerhalb des Zählerschranks liegen?

Frage von Karin D. am 22.06.2022 

Wir bekommen im Moment eine Luftwärmepumpe installiert und wollen bei Stromkostenerhöhung, welche zum Jahresende ansteht, einen günstigeren Tarif in Anspruch nehmen. Im Zählerkasten ist kein Platz für einen weiteren Zähler. Das Haus ist Baujahr 1993. Photovoltaik ist auch vorhanden. Den Strom speisen wir ins Netz ein. Also kurz 2 Zählerplätze sind belegt. Ist es möglich, außerhalb des vorhandenen Zählerkastens einen weiteren Zähler, welcher für die LWP bestimmt ist, zu installieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sollte der Stromzähler im Zähler- bzw. Sicherungskasten sitzen. Möglich ist es unter Umständen, für PV und Haushaltsstrom einen Zweirichtungszähler zu verwenden. Auf diese Weise wird ein Platz für den Wärmepumpen-Stromzähler frei. Wir empfehlen den Kontakt zu einem Handwerker aus Ihrer Region, um Installationsmöglichkeiten zu prüfen. Die Montage muss dann ohnehin der Fachhandwerker erledigen.

Prüfen Sie zuvor, ob sich die Installation auch rechnet. Läuft die Wärmepumpe nicht mehr über den Haushaltsstromzähler, können Sie den Photovoltaikstrom in der Regel nicht für die Heizung nutzen. Sie bekommen zwar einen günstigeren Tarif, müssen dafür aber auch einiges beachten. So kommen Zähler- und Eichgebühren hinzu. Darüber hinaus sind oft Sperrzeiten einzuhalten, wenn Sie einen günstigeren Wärmepumpen-Tarif nutzen möchten. In diesen Zeiten trennt der Versorger die Heizung vom Netz, um dieses zu entlasten. Ausgleichen können Sie die Stillstandszeiten mit einem Wärmespeicher oder einer Fußbodenheizung mit hohem Speichervermögen.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob der Wärmepumpen-Tarif deutlich günstiger ist. Berücksichtigen Sie die zusätzlichen Kosten und sprechen das Vorhaben mit einem Fachhandwerker für Haustechnik ab, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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