Ich habe Mitte Januar eine Luft/Wasser-Wärmepumpe R32 (Samsung WPLW-Hub Mono-8-260-3) mit Innengerät Hydro-Unit mit integriertem 260 Liter Brauchwasserspeicher installiert und habe aktuell das Problem mit dem separaten Stromzähler. Laut der Information auf Ihrer Web-Seite kann der Strom über den gerät-eignen/integrierten Stromzähler abgerechnet werden. Die Luftwärmepumpe besitzt auch ein Messgerät, um die Effizienz der Umweltheizung zu bestimmen. Verstehe ich das richtig, wird er vom Netzbetreiber anerkannt?
Hier ist zu unterscheiden, ob es um einen Wärmepumpen-Stromtarif von Ihrem Netzbetreiber oder die Förderung einer Wärmepumpe geht. Um Fördermittel zu bekommen, müssen die eingesetzten Bilanzierungs-/Messgeräte hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit keine besonderen Anforderungen erfüllen. Ausreichend sind hier in die Geräte integrierte Zähler, sofern diese alle erforderlichen Energieströme erfassen. Beim Einsatz von Wärmepumpen gehören dazu auch die benötigten Hilfsstrommengen zum Betrieb von Elektro-Heizstäben und Wärmequellenpumpen.
Geht es um einen Wärmepumpen-Stromtarif, sind die Anforderungen höher. Hier benötigen Sie einen geeichten Zähler für den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Außerdem ist eine netzdienliche Schnittstelle nötig, um die Wärmepumpe bei Überlast im Netz vorübergehend abschalten zu können. Die sogenannten Sperrzeiten sind vertraglich geregelt und zum Beispiel mit einem Speicher überbrückbar.
Ob es sich lohnt, einen Zähler für Wärmepumpen-Stromtarife nachzurüsten, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Sind die Tarife unwesentlich günstiger, sparen Sie durch die zusätzlichen Zählergebühren wenig. Nutzen Sie weite Teile des Jahres eigenen Solarstrom für die Wärmepumpe, schrumpft der Vorteil weiter. Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachhandwerker individuell hierzu beraten, um die beste Lösung zu finden.