x
Expertenrat

Mit welchem Stromzähler kann ich Wärmepumpen- und Haushaltsstrom separat erfassen?

Frage von Thomas  W. am 15.03.2023 

Ist der Stromzähler Holley DTZ541-ZDBA geeignet für den Bezug von Eintarif-Wärmepumpenstrom UND Haushalsstrom zu unterschiedlichen Tarifen geeignet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unseren Informationen zur Folge handelt es sich dabei um einen Zwei- oder Doppeltarifzähler, der mit zwei Zählwerken ausgestattet ist. Diese sind abwechselnd im Einsatz, um teuren Tag- und (teilweise) günstigeren Nachtstrom separat erfassen und abrechnen zu können. Eine getrennte Messung von Wärmepumpen- und Haushaltsstrom ist aller Voraussicht nach nicht möglich. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie hierzu vom Hersteller oder von einem Elektrofachhandwerker.

Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe mit Haushaltsstrom zu betreiben. Prüfen Sie vor der Anschaffung neuer Zähler, welche finanziellen Vorteile sich aus dem Bezug von Wärmepumpenstrom ergeben. Sind die Tarife nur etwas günstiger, sparen Sie unter Umständen kein Geld, da zusätzliche Kosten und Gebühren für den Zähler anfallen. Außerdem müssen Sie dann Möglichkeiten schaffen, um die oft geforderten Sperr- oder Abschaltzeiten der Wärmepumpe zu überbrücken.

Benötigen Sie hierbei Unterstützung, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.


Kommentare

Thomas  W.
Vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Frage. Jetzt habe ich folgendes Problem: Mir wurde vor wenigen Tagen eine neue Splitwärmepumpe zusätzlich zur Brennwertgastherme installiert, so das jetzt ein Hybridsystem entstanden ist.

Ich hatte meinen Stromliefervertrag wegen Preiserhöhung zum 28.2.23 außerordentlich gekündigt. Die Freigabe beim Netzbetreiber hat sich verzögert, weil der Lieferant (E.on) vom 24.2. bis 5.3. mir 7(!!!) Bestätigungen des Vertragsendes geschickt hat: 3x Vertragsende 28.2. und 3x Vertragsende 31.12.2023 (!!). Die 7. und letzte Bestätigung (Vertragsende 21.03.2023) ist jetzt beim Netzbetreiber angekommen. Hurra!

Am 16.3. habe ich einen neuen Vertrag über Verivox bei eprimo für die Belieferung mit Haushaltsstrom abgeschlossen. Nach dem Ausdrucken des Vertrages habe ich folgenden Passus im Vertrag gefunden: "... HAUSHALTSBEDARF IST DER BEDARF AN ELEKTRISCHER ENERGIE FÜR DEN HAUSHALT VON NATÜRLICHEN PERSONEN FÜR ÜBERWIEGEND PRIVATE ZWECKE. STROMLIEFERUNGEN FÜR RAUMHEIZUNGSZWECKE SIND NICHT BESTANDTEIL DIESES AUFTRAGS".

Da ich nur einen Zähler habe, stellt sich mir folgende Frage: Muss ich den Vertrag widerrufen (14 Tage Widerrufsrecht) und mir einen anderen Lieferanten suchen? Oder steht dieser Text so oder ähnlich in allen Lieferverträgen von "Haushaltsstrom"? Kann ich die Wärmepumpe, deren Verbrauch ich noch nicht kenne, trotzdem betreiben und den Text ignorieren? Welche Konsequenzen ergeben sich für mich, da ich 3.200 kWh als Verbrauch (2022) angegeben habe und wahrscheinlich ca. 6.000 bis 7.000 kWh in 12 Monaten benötigen werde? 
ENERGIE-FACHBERATER 
Hierzu können wir Ihnen leider keine verbindliche Antwort geben, da diese von internen Vorgängen und Regelungen Ihres Stromanbieters abhängt. Wir empfehlen daher, den Kontakt zum Anbieter zu suchen und eine individuelle Lösung zu finden. 

In den AGB des Anbieters ist zu lesen: "Aufgrund des mit Ihnen geschlossenen Stromlieferungsvertrags („Vertrag“) beziehen Sie Strom für den im Auftrag benannten Tarif für die dort vereinbarte Bedarfsart, z. B. für den gesamten Eigenbedarf (Haushaltsstrom) oder für Raumheizungszwecke zu den Bedingungen dieses Vertrages. Nur die dort genannte Art der Stromlieferung ist Bestandteil dieses Vertrags."

Unter Umständen ist es daher nötig, einen anderen Tarif für die Belieferung zu wählen.
War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo