Die Bafa fordert jetzt bei der Heizungserneuerung eine TPB-ID an, obwohl dies in keiner Richtlinie so vorgesehen ist. Wie kann dagegen geklagt werden?
Auch bei der Förderung für eine Heizungserneuerung kann eine Technische Projektbeschreibung (TPB) nötig sein. Und zwar immer dann, wenn Sie die Förderung zusammen mit Zuschüssen für Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragen oder den iSFP-Bonus nutzen möchten. Nachlesen können Sie Letzteres unter Punkt 9.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier heißt es: "Erfolgt eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzung eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP, so ist dies unter Bezugnahme auf den iSFP im Rahmen des Antrags zu kennzeichnen. Bei der Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubeziehen."
Trifft keiner dieser Fälle zu, empfehlen wir Ihnen vor einer Klage den Kontakt zu den Fachexperten des BAFA. Lassen Sie sich dort eine Begründung für die Forderung geben und prüfen anschließend zusammen mit einem Energieberater oder einem Förderexperten, ob diese rechtmäßig ist.
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